Frauen und ihre (wirtschaftlichen) Rechte: Viel erreicht, aber längst noch nicht am Ziel
Bonn, den 29. Oktober 2008: Im November feiert das Frauenwahlrecht in Deutschland seinen 90. Geburtstag. Vor 50 Jahren trat in der Bundesrepublik das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Gründe genug zu feiern und eine Bilanz zu ziehen, wie weit Frauen auf dem Weg zur Gleichberechtigung gekommen sind. Was muss geschehen, damit die Gleichstellung von Frauen nicht nur auf dem Papier existiert, sondern faktisch auch deren wirtschaftliche Unabhängigkeit einschließt?
An die Einführung des Wahlrechts für Frauen am 12. November 1918
durch den Rat der Volksbeauftragten kann sich sicher kaum eine Frau,
selbst der ältesten Generation, erinnern. Für Frauen jeder Generation
in Deutschland ist ihr Wahlrecht eine Selbstverständlichkeit. Die Zeit,
in denen ein sogenanntes Vereinsgesetz (in Kraft von 1850 – 1908) noch
„Frauenspersonen, Geisteskranken, Schülern und Lehrlingen“ die
Mitglied- schaft und das Mitmachen in politischen Vereinen untersagte,
sind längst vorbei. Doch brauchte es in etwa drei Generationen oder
ganze 87 Jahre, bis zum ersten Mal eine Frau das Kanzleramt übernahm.
Während Frauen am 19. Januar 1919 erstmals wählen durften (90 % aller
Frauen machten damals von ihrem Stimmrecht Gebrauch!), dauerte es bis
1977 bis Frauen auch in der Ehe endgültig gleich-berechtigt waren. Noch
1958 hieß es in § 1356 des „Gleichberech-tigungsgesetz“ des BGB: „Sie
[die Frau] ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren
Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“ Selbstverständlich wurde
auch nach einer Heirat das gesamte Vermögen der Frau „der Verwaltung
und Nutznießung des Mannes unterworfen“. Und noch Ende der 60er Jahre
durften Frauen ohne Zustimmung des Ehemanns kein eigenes Konto
eröffnen. Frauen und Finanzen blicken also auf eine relativ
kurzfristige Beziehung zurück.
Heute, da frau auch ohne Erlaubnis des Ehegatten, einer Arbeit
nachgehen darf, sind Frauen wirtschaftlich unabhängig? Ja, sicher
haben Frauen ein gutes Stück Weg zur finanziellen Eigenständigkeit
zurückgelegt, sind aber längst noch nicht am Ziel. Armut ist nicht nur
weltweit, sondern auch in Deutschland weiblich. Frauen sind in der
Mehrheit, wenn es darum geht, unterhalb der Armutsgrenze zu leben, den
größten Anteil der unbezahlten Arbeit zu leisten oder ihren
überwiegenden Lebensunterhalt nicht aus ihrer eigenen Erwerbs-tätigkeit
bestreiten zu können. Die Ehe als Versorgungsinstitut für Frauen und –
spätestens seit dem neuen Unterhaltsgesetz – auch für geschiedene
Frauen hat aus-gedient. Wer künftig sein Leben als Mutter und Hausfrau
verbringen möchte, geht ein finanzielles Risiko ein. Frauen, die sich
in Absprache mit ihrem Partner auf die Erziehung ihrer Kinder
konzentrieren wollen, müssen sich bei der Eheschließung vertraglich
absichern, um im Falle der Scheidung über das dritte Lebensjahr des
Kindes hinaus Anspruch auf Unterhalt zu haben.
Frauen, die versuchen Arbeit und Kinder unter einen Hut zu bringen,
werden erst seit kurzem in Deutschland besser unterstützt. Gründe
hierfür sind neben dem allmählichen Mentalitätswandel vor allem der
demo- grafische Druck sowie die zunehmende Verbreitung flexibler
Arbeitsmodelle. Nur: Trotz zunehmender Erwerbsbeteiligung verändert
sich der Anteil weiblicher Beschäftigter am Arbeitsvolumen kaum, da
Teilzeitarbeit immer mehr zur dominierenden Form der Berufstätigkeit
von Frauen wird.
Ein weiteres Problem ist die nach wie vor die mangelnde Gleich-stellung
bei der Vergütung ihrer Erwerbstätigkeit. Das Statistische Bundesamt
ermittelte, dass Frauen 2006 durchschnittlich 24 Prozent weniger
verdient haben als Männer.
All diese Faktoren tragen dazu bei, dass Altersarmut gerade bei Frauen
ein Thema ist. Selbst in der heutigen Zeit, in der 60 Prozent der
Frauen berufstätig sind, liegen rund 80 Prozent der Frauen-Altersrenten
noch immer unter 600 Euro monatlich. Als ein Zusammenschluss von
Expertinnen aus der Versicherungs- und Finanz- dienstleistungsbranche,
die ihre Mandantinnen kompetent und unabhängig von Banken,
Versicherungs-, Investment- und Anlage-gesellschaften beraten, versteht
es der BuF als eine seiner wichtigsten Aufgaben, dieser dramatischen
Entwicklung entgegenzuwirken.
„Identische Vergütung von Frauen und Männern bei gleicher Tätigkeit
sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind die
vorrangigsten - noch entfernten, aber erreichbaren - Ziele auf dem Weg
zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen“, so Dr. Mechthild
Upgang, Pressesprecherin des Bundes- verbandes. „Jetzt sofort können
und müssen Frauen mehr Eigenverantwortung für ihre finanzielle Eigen-
ständigkeit übernehmen. Ökonomische Freiheit erfordert auch einen
aktiveren Umgang mit der eigenen Vorsorge.“
Aber Frauen holen den Erfahrungsrückstand in puncto wirtschaftliche
Unabhängigkeit auf. Sie gehen mittler- weile gut ausgebildet in das
Rennen um die besten Jobs (Frauen erzielen mehr als die Hälfte aller
Universitäts- abschlüsse), so dass es nur noch eine Frage der Zeit
scheint, bis sich dieses Gewicht auch in den Führungs- etagen
widerspiegelt. Die Unterschiede zu ihren männlichen Kollegen
hinsichtlich der Erwerbsbiografien werden sich weiter verringern.
Frauen mit besseren Verdiensten haben einen selbstbewussteren Umgang
mit Geld und tragen heute bereits entscheidend zur finanziellen
Absicherung ihrer Familien bei. Sie werden ebenso selbst-verständlich
wie Männer finanziell für ihr Alter vorsorgen – auch weil sie es müssen.
Daten
1908
Mädchen wird der allgemeine Zugang zum Abitur und damit zur Hochschule eröffnet.
1918
Frauen-Wahlrecht
1958
Gleichberechtigungsgesetz
1977
Novellierung des Gleichberechtigungsgesetzes:
Frauen dürfen nun ohne Einwilligung des Ehemanns arbeiten
1988
SPD-Parteitag beschließt Frauenquote
2001
Frauen in der Bundeswehr
2008
Erster Equal Pay Day
Fakten anno 2008
In Deutschland sind ca. 60 Prozent der Frauen (70 Prozent der Männer)
berufstätig, wobei 20 Prozent der erwerbstätigen Frauen weniger als 20
Stunden pro Woche arbeiten (Männer: 3 Prozent).
Vollzeit arbeitende Frauen verdienen im Durchschnitt ca. 23 Prozent
weniger als ihre männlichen Kollegen – im europäischen Vergleich belegt
Deutschland damit einen der hinteren Plätze.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhielten Frauen 2006
durchschnittlich eine Rente von 509,16 Euro – bei Männern lag die
durchschnittliche Altersrente bei 984,18 Euro.
Über den Bundesverband unabhängiger Finanzdienstleisterinnen (BuF e. V.) und seine Mitgliedsunternehmen
Der Bundesverband unabhängiger Finanzdienstleisterinnen (BuF e. V.) ist
ein Zusammenschluss von Expertinnen aus der Versicherungs- und
Finanzdienstleistungsbranche, die ihre Mandantinnen und Mandanten
kompetent und unabhängig von Banken, Versicherungs-, Investment- und
Anlagegesellschaften beraten. Der BuF legt höchsten Wert auf die
Qualifikation, Professionalität, Erfahrung und Unabhängigkeit seiner
Mitglieder. Auf Tagungen und Kongressen werden diese Qualitäts-merkmale
kontinuierlich weiter entwickelt. Denn eine hochwertige Beratung, die
natürlich immer die individuelle Lebenssituation der Mandantinnen und
Mandanten berücksichtigt, zahlt sich aus.
Die BuF-Mitglieder verfügen über mehrjährige Erfahrungen in der
Auswahl, dem Umgang und der Vermittlung von Versicherungs- und
Finanzprodukten. Vermögen aufbauen, die Altersvorsorge planen, Geld
anlegen, die Arbeitskraft absichern und den Erwerb oder Verkauf einer
Immobilie erwägen – hier ist die Unterstützung durch eine unabhängige
Finanzexpertin besondern gefragt. Die Produkte, die durch die
BuF-Mitglieder angeboten werden, sind so vielfältig wie die
individuellen Anforderungen der Kundinnen und Kunden. Allein bei den
Geld- und Kapitalanlagen können die Finanzexpertinnen zwischen mehreren
tausend Investmentfonds wählen.
Die Expertinnen des BuF sind bundesweit vertreten. Der BuF bündelt die
Interessen seiner Mitglieder und ihrer Mandantinnen/Mandanten und
kommuniziert die gemeinsamen Anliegen und Ansprüche in der
Öffentlichkeit und auf Bundesebene.
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