„Geld zurück“ - der Türöffner für Berater?
Mühelos dem Kunden zu seinem Recht und Geld verhelfen.
Der Münchner Kredithilfeverein gibt Maklern, Finanzvertrieben und Versicherungsberatern ein neues Serviceinstrument an die Hand. Und dem Endkunden damit „bares Geld
zurück“.
„Kleine Geschenke erhalten den Kunden, hört man oft und beherzigt es doch zu wenig“, so Denis Krebs, der Vorsitzende des Münchner Kredithilfevereins e. V. „Damit meine ich
nicht die kleinen Werbegeschenke, die man als nette Geste beim Kunden lässt, sondern etwas, worüber sich ein potentieller Kunde sicher am meisten freut, nämlich: wenn es bares Geld
zurück gibt.“ Bedenkt man die Resonanz auf Schnäppchenpreise, Abwrackpämien etc., wird deutlich, dass heute Viele mehr auf‘s Geld schauen. Hier setzt der Kredithilfeverein
an. Bei den Rückerstattungen, die er seinen Mitgliedern in Aussicht stellt, handelt es sich meist um nennenswerte Beträge. Verträge werden kostenfrei überprüft, bei
Erfolgsaussicht wird ein geringer Mitgliedsbeitrag fällig und schon wird dem Verbraucher geholfen – ohne finanzielles Risiko. Bei Erfolg teilen sich Kunde und Dienstleister den
Gewinn.
Wozu den Kredithilfeverein e. V.?
Der Verein gründete sich, als brisante Schlagzeilen durch die Presse gingen: „Banken erheben unrechtmäßig Gebühren bei der Kreditvergabe“, „Kreditnehmer
erhalten bei Rückforderung schroffe Absagen“, „Nur wer klagt, hat eine Chance“. Der Hintergrund: Bei der Aufnahme eines Kredites ist es üblich, dass die Bank eine
sogenannte Kreditbearbeitungsgebühr erhebt – egal, ob es sich um einen Autokauf, den Erwerb einer Immobilie oder sonstige Konsumgüter handelt. Die Gebühr beträgt in der Regel
zwischen 2 und 3,5 Prozent der Kreditsumme und wird laut Aussage der Geldinstitute vor allem zu Überprüfungszwecken verwendet.
Die wenigsten Verbraucher wissen, dass diese Gebühren nicht rechtens sind. Über den Kredithilfeverein hat er nun die Chance, einen großen Teil der gezahlten Summe wieder zurück
zu bekommen. Zahlreiche Darlehensverträge, die vor Mitte 2010 geschlossen wurden, enthalten zudem fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Für vorzeitig abgelöste Immobiliendarlehen wurden
häufig überhöhte Strafgebühren berechnet. Der Kredithilfeverein kümmert sich auch hier um die Interessen der Kreditnehmer.
Die Rechtslage
Trotz zahlreicher, eindeutiger Gerichtsentscheidungen bleiben viele Geldinstitute bei ihrer Devise: wer nicht klagt, hat das Nachsehen. Laut Umfrage der Verbraucherzentralen lag die Quote für
„freiwillige“ Rückzahlungen im Frühjahr 2013 bei gerade einmal fünf Prozent, einschließlich all derer, die nur einen Teilbetrag zurück erstattet bekamen. Oft muss
erst das Landgericht oder auch das Oberlandesgericht bemüht werden, bis die Banken einlenken. Guido Lennè, Fachanwalt für Bankrecht, findet dieses Verhalten unerhört: „Die
Banken wissen, dass beispielsweise Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind. Man versucht nun, die Rechtsprechung aufzuhalten, zu blockieren, zu verzögern, um möglichst wenigen
Kunden ihr Geld zurückgeben zu müssen.“
So holt der Kredithilfeverein das Geld zurück:
Der Verein arbeitet nach einem einfachen Prinzip: Zuerst wird der Kreditvertrag unverbindlich und kostenfrei überprüft. Bestehen gute Aussichten auf eine Rückerstattung
unrechtmäßiger Gebühren und Kosten, bietet der Kredithilfeverein dem Kreditnehmer gegen eine geringe Aufnahmegebühr die Vereinsmitgliedschaft an. Ab diesem Zeitpunkt beginnt ein
Netzwerk von Spezialisten mit den Verhandlungen und falls erforderlich, wird Klage eingereicht. Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt der Verein in voller Höhe. Für dieses Prozedere
trägt der Klient keinerlei finanzielles Risiko. Bei Erfolg teilen sich Kreditnehmer und externe Dienstleister den Gewinn, woran auch die Finanzberater partizipieren. Der Gewinn, der sich für
die Berufsgruppe der Berater langfristig ergibt, ist um ein Vielfaches höher: Die Kundenzufriedenheit schenkt echtes Vertrauen und Begeisterung. Das sind Werte, die nicht mit Geld aufzuwiegen
sind.
In diesem Jahr konnte der Kredithilfeverein e.V. bereits vielen hundert Menschen zu ihrem Recht und Geld verhelfen. Zahlreiche Fallbeispiele und weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.kredithilfeverein.de
Unter folgendem Link können sich interessierte Berater für ein Webinar anmelden: www.anmelden.org/kredithilfeverein
PR & Öffentlichkeitsarbeit
Herr Denis Krebs
Tel.: 0800 – 97 97 997
E-Mail: info@kredithilfeverein.de
Kredithilfeverein e.V.
Forstenrieder Allee 202
81476 München
www.kredithilfeverein.de
Kurzportrait
Der Kredithilfeverein e.V. wurde ins Leben gerufen, um als Anlaufstelle für geschädigte Kreditnehmer agieren zu können. Die Aufgabe des Vereins besteht in der kostenfreien Überprüfung der Verträge. Dank einer starken Solidargemeinschaft werden Anwalts- und Gerichtskosten für alle Kreditnehmer
übernommen und bessere Konditionen bei externen Dienstleistern erzielt.
Hinter dem Verein steht ein Team aus Bank- und Finanzfachwirten, das große Erfahrung in der Durchsetzung von Verbraucherrechten vorweisen kann. Die kompetente Zusammenarbeit von Spezialisten im Bereich des bankenrechtlichen Verbraucherschutzes macht den Erfolg des Vereines aus. Gemeinsam ermitteln
und archivieren sie bedeutsame Urteile und unterstützen Verbraucher durch zielführende Leistungen, ihr Recht und ihr Geld (zurück) zu bekommen.