Gesundheitsreform: „Wettbewerbsstärkung“ ist Etikettenschwindel
Zur Verabschiedung der Gesundheitsreform durch den Deutschen Bundes-tag erklärt der Geschäftsführer des Branchenverbands Pro Generika, Hermann Hofmann:
„Die
Koalition hat sich der zentralen Aufgabe komplett verweigert, in der Arzneimittelversorgung
einen wettbewerblichen Ordnungsrahmen zu setzen. Wenn die
Arzneimittelversorgung in Zukunft über Rabattverträge zwischen Krankenkassen
und Herstellern geregelt werden soll, müssen für die Krankenkassen das
Wettbewerbs- und das Kartellrecht gelten. Genau das ist aber nicht geschehen.
Stattdessen hat die Koalition lediglich ein paar Placebo-Paragraphen eingeführt. Die Krankenkassen unterliegen nach wie vor auch dann nicht dem nationalen Kartellrecht, wenn sie unternehmerisch handeln. So ha-ben sie in Zukunft freie Hand für Knebelverträge. Dieser schwerwiegende Makel haftet dem Reformgesetz an. Die Bezeichnung ‚Wettbewerbsstär-kungsgesetz’ ist ein Etikettenschwindel.
Es ist bedauerlich, dass Wirtschaftminister Glos dieser Entwicklung ta-tenlos zugesehen hat, und erst als alles entschieden war, mit einer Alibi-Aktion die Forderungen des Bundeskartellamts und der Arzneimittelher-steller übernommen hat.“
Erster Geschäftsführer
Herr Hermann Hofmann
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