Kündigung wegen rabiater Abwehr unerwünschter Karnevalsscherze gerechtfertigt
Ob Fasching, Fastnacht oder Karneval: Auch ein Fehlverhalten in der fünften Jahreszeit kann den Arbeitsplatz kosten - sogar im Rheinland, wie ein Urteil des LAG Düsseldorf zeigt. Als zwei Närrinnen, assistiert von einem Clown, einem schwerbehinderten ...