Kleinanlegerschutzgesetz: Bei diesen Anbietern gibt es Direktinvestments ohne Erlaubnispflicht
Am 1. Juli trat das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Wer Direktinvestments vermitteln will, braucht künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung (GewO). Mit Ausnahme von Produkten einiger Häuser, die weiterhin erlaubnisfrei bleiben.