Neue Herausforderungen für die betriebliche Altersversorgung
Umstellung auf Unisex, sinkende
Zinsüberschüsse, Kürzung der Beteiligung an den
Bewertungsreserven, negative Presse über viel zu hohe
Abschlusskosten. All diese Schreckensmeldungen machen derzeit auch
den Vertrieb der betrieblichen Altersversorgung nicht unbedingt
einfacher. Wer sich trotzdem erfolgreich positionieren will, muss
sich aber nicht nur verkäuferisch, sondern auch fachlich mit diesen
Themen auseinandersetzen.
So ärgerlich die derzeitige Welle der
Überschussreduzierungen bei Lebensversicherungen ist, so
absehbar war sie auch. Trotzdem nimmt der Wunsch vieler Arbeitnehmer
zu, Ihre Entgeltumwandlungsverträge vorzeitig zu kündigen. Das kann
nicht nur für die Arbeitnehmer teuer werden, sondern auch den
Arbeitgeber finanziell erheblich belasten. Denn in der Regel
lösen die vorzeitigen Rückkäufe neben der Steuer auch eine
Beitragspflicht des Arbeitgebers zur Sozialversicherung aus. Hier
sollten Berater ansetzen und Ihre Kunden entsprechend informieren
und/oder warnen.
Die Portabilität von
Direktversicherungen wird vor allem bei Männern neben den
geringeren Garantiezinsen auch durch die neuen Unisex-Tarife
erheblich erschwert. Eine Übertragung des Deckungskapitals ist dem
Arbeitnehmer bei Alttarifen kaum mehr zumutbar. Das gilt vor allem
dann, wenn schon die Garantieverzinsung des Altvertrages über
der laufenden Verzinsung des neuen Versicherers liegt. Vielen
Arbeitgebern ist aber auch nicht bewusst, dass eine Weiterführung
mitgebrachter Policen durch VN-Wechsel mit erheblichen Risiken
verbunden sein kann. Um diese Risiken zu vertretbaren Kosten in
den Griff zu bekommen, hat febs Consulting GmbH einen
Portabilitäts-Check entwickelt, der dem Arbeitgeber und dem
bAV-Berater des Unternehmens erheblichen Aufwand spart. (Infos
unter www.febs-consulting.de/vertriebe)
Je nach Versorgungswerk kann die
Überschussreduzierung auch die Arbeitgeberrisiken erheblich erhöhen.
Das gilt z. B. für bereits laufende Renten in rückgedeckten
Unterstützungskassen, die bei Alttarifen in der Regel gar keine
Überschussanpassungen mehr erhalten. Vielen Arbeitgebern ist nicht
bewusst, dass Sie selbst für die Anpassung nach § 16 BetrAVG
verantwortlich sind – und zwar rückwirkend ab Rentenbeginn.
Generell leiden alle Arbeitgeber bei
Leistungszusagen unter dem sinkenden Zinsniveau. Das ist häufig
ein Grund über eine Neuordnung der Versorgung nachzudenken. Wie man
Leistungszusagen auf beitragsorientierte Zusagen umstellt und welche
rechtlichen Grenzen dabei zu beachten sind, zeigen die Experten
der febs Consulting GmbH im Seminar „BAV für Spezialisten“ am
27.03.2013.
Auch die Frage „Lohnt sich die
Entgeltumwandlung überhaupt?“ wird derzeit immer wieder diskutiert
– aber meist mit verkäuferischen Argumenten vom Tisch gewischt.
Dabei ist die Frage durchaus berechtigt. Denn die bAV hat einfach
auch den einen oder anderen Nachteil gegenüber einer privaten
Rentenversicherung. So kann z. B. die Sozialversicherungsersparnis
des Arbeitnehmers tatsächlich zu einem Verlust an gesetzlicher
Rente führen, der wertmäßig ungefähr dem entspricht, was zuvor
gespart wurde. Wer seine Kunden objektiv beraten möchte, der muss
sich mit alternativen bAV-Gestaltungen auseinandersetzen, um
seine Kunden aktiv beraten zu können.
Auf den ersten Blick erscheint es
vielleicht einfacher, dem Problem der niedrigen Verzinsung aus
dem Weg zu gehen und andere Konzepte oder Produkte anzubieten, z. B.
selbstständige BU-Versicherungen mit steuerlicher Förderung nach §
3 Nr. 63 EStG. Denn hier spielt die Verzinsung kaum eine Rolle. Doch
auch hier steckt der Teufel im Detail und die Risiken für den
Arbeitgeber sind nicht ganz unerheblich.
Um bAV-Berater, Vermittler und
Produktgestalter auf die neuen Herausforderungen fachlich
vorzubereiten, finden ab Januar 2013 wieder die traditionellen
Seminare der febs Akademie für betriebliche Altersversorgung
„Aktuelle bAV-Herausforderungen 2013“ statt. Hier zeigen die
febs-Experten, wie Sie mit den neuen Entwicklungen des Marktes
umgehen, welche aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen ist und
welche neuen Gestaltungsmöglichkeiten es in der GGF-Versorgung gibt.
Aktuelle Seminartermine
-
„Aktuelle BAV-Herausforderungen 2013 für Produktanbieter und Berater“
am 22.01.2013 -
„Einführung in die bAV“ vom 28. bis 31.01.2013
-
„BAV für Fortgeschrittene“ vom 25. bis 26.02.2013
-
„Rückgedeckte Unterstützungskasse“ am 28.02.2013
-
„BAV für Spezialisten“ am 27.03.2013
Start des nächsten „Lehrgangs zum geprüften Fachberater für bAV“ ab 28.01.2013.
Detailinfos und Anmeldung finden Sie unter www.febs-consulting.de/weiterbildung.
Ihr Ansprechpartner
Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: (089) 890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de
febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
www.febs-consulting.de
Als unabhängige Sachverständige und zugelassener Rentenberater beraten wir Arbeitgeber rund um betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten. Wir analysieren, sanieren und verwalten bestehende Versorgungswerke, erstellen versicherungsmathematische Bilanzgutachten und gestalten neue Versorgungen.