Praxisfall mit Video: 211.000.- € Gewinn durch Nettolohnoptimierung und bAV
Max Pfiffig arbeitet seit 5 Jahren als Angestellter bei einem mittelständischen IT-Dienstleister und erwartet ab Januar 2015 eine Gehaltserhöhung von monatlich Brutto 200.- €. Max hat
im Internet recherchiert und in einem Online-Gehaltsrechner nachgerechnet, dass er bei einer Gehaltserhöhung von mtl. 200 € eine um 114,10 € höhere Nettoauszahlung erhält. Da
er aus seiner individuellen Ruhestandsplanung weiß, dass er noch einen Versorgungsbedarf zur Ausfinanzierung seines Ruhestands hat, holt er sich auf dem Finanz- und Versicherungsmarkt
verschiedene Vorschläge ein, mit der Maßgabe, das Optimum aus seiner Gehaltserhöhung für Ihn herauszuholen.
Max ist bereit aus der Gehaltserhöhung 50.- € in seine Altersvorsorge zu investieren.
Die Berater rechnen mit folgende Details per Januar 2015:
Max, 30 Jahre, verheiratet, SV-pflichtig, GKV-versichert, StKl. III/1, KiSt, NRW, Sohn Toby 2 Jahre.
3.026,00 € Bruttoeinkommen pro Monat inkl. 26,00 € AG-Leistung VL, 36.312,00 € Brutto/Jahr.
2.161,51 € Nettoeinkommen pro Monat vor der Gehaltserhöhung
3.681,29 € Arbeitgeber-Gesamtkosten pro Monat
Vergleichsberechnung mit steuer- und sv-pflichtiger Gehaltserhöhung um 200.- €:
Arbeitnehmer: |
2.275,61 € Netto pro Monat |
Arbeitgeber: |
3.924,60 € Arbeitgeber-Gesamtkosten pro Monat |
Berechnung und Vorschlag Vermittler 1:
Mit all seinem verkäuferischen Wissen forciert Vermittler 1 den gelernten Produktverkauf. Unter den Aspekten von Sicherheit durch herausragende Unternehmenskennziffern, Top-Vertragsbedingungen,
Verfügbarkeit und Rendite legt Vermittler 1 einen detaillierten Versicherungsvergleich vor und empfiehlt, dass Max 50.- € pro Monat in eine private Rentenversicherung der Schicht 3 bis zum
Endalter 67 investiert, dynamisiert um 5% alle 2 Jahre.
Beitragssumme 35.201,16 €.
Bei 3% Rendite p.A. ergibt sich ein verrentungsfähiges Kapital in 37 Jahren von 58.971,00 €.
Max ist enttäuscht, denn diesen Vergleich hatte er im Internet bereits selbst gerechnet.
Berechnung und Vorschlag Berater 2:
Berater 2 lässt sich nicht in die Diskussion um vermeintlich bessere Unternehmenskennzahlen und Top-Bedingungen verstricken, denn auf die kurze Halbwertzeit beider Argumente hat er
zukünftig ohnehin keinen Einfluss. Er rechnet zunächst aus, dass ein Verrentungskapital von 58.971 € in 37 Jahren bei einem Kaufkraftverlust durch Inflation von 2,5% p.a., einer
heutigen Kaufkraft von nur 23.651 € entspricht. Er wendet ein, dass sich Herr Pfiffig in 37 Jahren damit gerade mal einen gut ausgestatteten Kleinwagen kaufen kann. Er rechnet weiterhin aus, dass
für den Kaufkrafterhalt von 58.971 € in 37 Jahren, nach Berücksichtigung von 2,5% Inflation, ein Betrag von 147.035 € erforderlich ist, damit sich Herr Pfiffig im Alter das leisten
kann, was er heute für 58.971 € bekommt. Um in dem Schicht 3 Produkt 147.035 € zu generieren müsste Max statt 50.- € bereits 124,66 € aus seinem Nettoeinkommen sparen.
Dafür benötigt Max aber eine Gehalterhöhung von monatlich 220.- €.
Max Pfiffig ist nun sensibilisiert. Für Ihn steht fest, dass ein Angebot von Vermittler 1 nicht für Ihn in Frage kommt und bittet Berater 2 um eine professionelle Beratung.
Schritt 1: Optimierte Nettolohnerhöhung über Zuschüsse:
Berater 2 hat sich als Ziel gesetzt, das Optimum aus der Gehaltserhöhung für Max herauszuholen und empfiehlt an Stelle der Erhöhung des steuer- und sv-pflichtigen Bruttolohns steuer-
und sv-freie Zuschüsse mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, im Einzelnen:
+ 40,00 € Warenbezugsgutschein Benzin in Litern (steuer- und SV-frei)
+ 10,00 € Telefonkostenzuschuss (steuer- und SV-frei)
+ 150,00 € Kinderbetreuungszuschuss (steuer- und SV-frei)
Da die Zuschüsse steuer- und SV-abgabenfrei zufließen wird Max 200.- € statt 114,10 € Netto erhalten und sein Arbeitgeber spart 43,31 € monatlich an Lohnnebenkosten.
Schritt 2: Neue bAV mit VL-Umwidmung, optimiertem AN-Anteil und festem AG-Zuschuss:
Berater 2 optimiert das laufende Gehalt. Die bisherigen VL (26.- € AG / 14.- € AN) werden in einen Beitrag zu einer neu abzuschließenden Direktversicherung nach § 3.63 EStG
umgewidmet. Zusätzlich zahlt Max 178,58 € aus seinem bisherigen Bruttogehalt in diesen Vertrag. Da sein Arbeitgeber durch diesen Schritt Lohnnebenkosten spart, beteiligt er sich mit einem
festen Arbeitgeberzuschuss von mtl. 43,08 €.
In Summe ergibt dies einen Beitrag zur Direktversicherung von monatlich 261,66 €
Beitragssumme 116.177 € aus 261,66 € Monatsbeitrag zur bAV
(Direktversicherung nach § 3.63 EStG + steuerfreier Zusatzbeitrag wg. fehlender DV nach § 40b EStG)
Bei 3% Rendite p.A. ergibt sich ein verrentungsfähiges Kapital in 37 Jahren von 211.158 €.
Max ist begeistert, denn durch die Nettolohn-Optimierung, VL-Umwidmung und den AN- / AG-finanzierten Anteilen zur bAV bleiben Ihm tatsächlich wie aus der ursprünglichen
Bruttolohnerhöhung 114,10 € als Barauszahlung pro Monat komplett erhalten.
Auch der Arbeitgeber von Max freut sich, denn seine Lohnnebenkosten sinken gegenüber der Brutto-Lohnerhöhung um mtl. 43,01 €. Ein echtes Win-Win Ergebnis. Der Arbeitgeber ist nun offen
für weitere Lohnoptimierungen in seinem Unternehmen.
(Herleitung als Video und Ausdruck der
Beratungsgrundlage als PDF)
Jetzt kann Max von seinen 114,10 € Nettolohnerhöhung noch 50,00 €, dynamisiert mit 5% alle 2 Jahre, in ein Schicht 3 Produkt zusätzlich zur bAV investieren.
Beitragssumme 35.201,16 €.
Bei 3% Rendite p.A. ergibt sich ein verrentungsfähiges Kapital in 37 Jahren von 58.971,00 €.
Mit dieser Kombination profitiert Max gegenüber dem Vorschlag von Vermittler 1 mit einem zusätzlichen Verrentungskapital in Höhe von 211.158 €.
Fragen Sie sich jetzt auch, welchen Berater Max weiterempfehlen wird? Wenn eine solche Beratung honorarpflichtig wäre, wem wird Max ein Honorar zahlen?
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