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18.12.2008 - dvb-Presseservice

Streit am Gartenzaun – Bundesbürger unterschätzen Klagefreudigkeit ihrer Nachbarn

Repräsentative forsa-Umfrage zu Nachbarschaftsstreitigkeiten – 64 Prozent verkennen das Risiko eines Gerichtsprozesses

Köln, Dezember 2008. Die deutschen Zivilgerichte müssen sich am häufigsten mit Nachbarschaftsstreitigkeiten rumschlagen: Sage und schreibe eine halbe Million Prozesse fechten Nachbarn pro Jahr in Deutschland nach Angaben der Anwaltsverbände aus. Diese enorme Klagefreudigkeit wird von 64 Prozent der Bundesbürger allerdings erheblich verkannt. Sie schätzen die Zahl der jährlichen Prozesse auf maximal 400.000. Das ergab eine repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG. „Die Wohnung, das eigene Zuhause hat für viele Bürger in unserem Land einen extrem hohen Stellenwert. Das erhöht die Bereitschaft, Konflikte vor dem Kadi auszutragen“, sagt Gerhard Horrion, Vorstandsvorsitzender der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG.

Bei Handgreiflichkeiten schalten fast alle einen Anwalt ein

Überhängende Äste, häufiger Lärm, im Treppenhaus spielende Kinder – Nachbarn brechen in Deutschland schnell einen Streit vom (Garten-)Zaun. Selbst Kleinigkeiten schaukeln sich mitunter zu einer wahren Nachbarschaftsfehde mit jahrelangen Sticheleien auf. Endgültig hört der Spaß für alle Menschen in Deutschland auf, wenn der Nachbar handgreiflich wird oder Derartiges zumindest androht. So gaben 79 Prozent der Befragten an, dass sie dann in jedem Fall oder zumindest wahrscheinlich rechtliche Schritte einleiten würden. Bei der Missachtung von Grundstücksgrenzen (49 Prozent) und dauerhafter Lärmbelästigung (45 Prozent) würde beinahe noch jeder Zweite so vorgehen. Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren reagieren auf Lärm beispielsweise durch Hundegebell, Musik oder die Missachtung von Ruhezeiten – wenig überraschend – deutlich gelassener: Sie würden in diesem Fall nur zu 36 Prozent den Weg über einen Anwalt gehen, während es bei den Kinderlosen immerhin knapp die Hälfte (49 Prozent) ist. Auseinandersetzungen um Außenanlagen (16 Prozent), sehr neugierige Nachbarn (15 Prozent) und starke Geruchsbelästigung beispielsweise durch Zigarettenrauch oder Grillen (13 Prozent) wären nur für wenige Bürger ein Grund, rechtliche Schritte einzuleiten.

Letzter Ausweg: Knapp ein Drittel würde vor Gericht ziehen

Wie bedeutend die persönlichen vier Wände für die Menschen sind, zeigt auch die Bereitschaft, bis zum Äußersten zu gehen – sprich im Streit mit dem Nachbarn sogar Klage bei Gericht einzureichen. Knapp ein Drittel der Befragten (31 Prozent) würde diesen Weg bei den genannten Gründen letztendlich einschlagen. Frauen präsentieren sich in diesem Punkt deutlich konsensorientierter: Von ihnen würden nur 26 Prozent bis vor Gericht ziehen – bei den Männern sind es 36 Prozent.

Rechtsrisiko deutlich unterschätzt

Die aktuelle Wohnsituation betrachtet, müssten Anwälte und Gerichte eigentlich von deutlich weniger Arbeit aufgrund von Nachbarschaftsstreitigkeiten ausgehen. Hat der Großteil der Befragten derzeit am persönlichen Wohnumfeld doch nichts auszusetzen: 73 Prozent gaben an, dass sie sich momentan nicht von Lärm, neugierigen Nachbarn, Auseinandersetzungen um Außenanlagen, Missachtung von Grundstücksgrenzen, Rücksichtslosigkeit bei Bautätigkeiten oder starker Geruchsbelästigung gestört fühlen. „Das kann sich leider schnell ändern, denn die Erfahrung lehrt: Wo Nachbarn sind, gibt es immer auch Anlässe für Streit. Nicht selten sind es Kleinigkeiten, die sich zu handfesten Auseinandersetzungen hochschaukeln. Wir erwarten daher auch keine Entspannung an den Gerichten“, sagt Gerhard Horrion.



Frau Dr. Andrea Timmesfeld
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