Tagesmütter bangen um ihren Versicherungsschutz
Wer in der Tagespflege arbeitet (sogenannte "Tagesmütter bzw. -väter"), für den
kann sich jetzt die Krankenversicherung ändern. Nach dem Willen des Gesetzgebers
sind bisher steuerfreie Einnahmen dieses Personenkreises ab 2009 steuerpflichtig
und damit auch abgabenpflichtig für die Krankenkasse. Laut AOK kann dadurch eine
seither kostenfreie Familienversicherung wegfallen und eine eigene
beitragspflichtige Versicherung notwendig werden. Laut Statistik betreuten 2008
in Baden-Württemberg rund 5.000 Tagesmütter fast 10.000 Kinder.
"Es ist
verständlich, dass durch eine solche gesetzliche Regelung in der Tagespflege
tätige Personen um ihre Krankenversicherung bangen und höhere Belastungen
fürchten," so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Rolf Hoberg, am
Dienstag (13.01.2009) in Stuttgart.
Dennoch begrüße die AOK diese
Regelung, sei sie doch bei Lichte betrachtet eine faire Lösung. "Die Einkünfte
aller Tagespflegepersonen werden damit gleichgestellt. Einnahmen aus privaten
Haushalten waren bisher schon steuerpflichtig. Einnahmen, die Tagesmütter aus
öffentlichen Einrichtungen wie dem Jugendamt erhielten, jedoch nicht," sagt
Hoberg weiter.
Die AOK empfiehlt Tagesmüttern, sich frühzeitig um ihren
Versicherungsschutz zu kümmern und sich dazu an ein AOK-Kundencenter in ihrer
Nähe zu wenden. Dort wird geprüft, ob die Familienversicherung weiterbestehen
kann. Sollte dies nicht möglich sein, kann laut AOK innerhalb von drei Monaten
nach Ende der Familienversicherung eine freiwillige Versicherung abgeschlossen
werden.
Tagespflege, was ist das?
Tagespflegepersonen wie z.B.
Tagesmütter betreuen in ihrem Haushalt ein oder mehrere Kinder ganztags oder für
einen Teil des Tages. Besonders für kleine Kinder ist die Tagesbetreuung in
Familien nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, neben der eigenen Familie, eine
sehr gute Betreuungsform.
Mitversicherung, wie geht das?
Wer 2009
monatlich bis 360,00 Euro verdient, kann sich kostenlos über seinen Ehepartner
bei der Krankenkasse mitversichern. Zur Beurteilung des Einkommens werden dabei
grundsätzlich alle steuerpflichtigen Einnahmen berücksichtigt. Bei
Tagespflegepersonen kann pro Kind und Monat eine sogenannte
Betriebskostenpauschale vom Einkommen abgezogen werden. Diese wurde 2009 vom
Gesetzgeber von 246 auf maximal 300 Euro je Kind erhöht. Verdienen nach Abzug
dieser Pauschale Tagespflegepersonen mehr als 360,00 Euro im Monat, darf die
Krankenkasse eine kostenfreie Mitversicherung nicht mehr durchführen.
Herr Sascha Kirmeß
Tel.: 0711 2593-166
E-Mail: sascha.kirmess@bw.aok.de
AOK Baden-Württemberg
Heilbronner Str. 184
70191 Stuttgart
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Die AOK Baden-Württemberg versichert 3,7 Millionen Menschen und zahlt fast 9,8 Milliarden Euro pro Jahr an Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Weitere Informationen zur AOK Baden-Württemberg im Internet unter: www.aok-bw.de