Urteil zur Gebäudeversicherung: Wenn die Sauna zum Brandherd wird
Weil eine Frau die Beschriftung eines Sauna-Schalters nicht gelesen hat, kommt es zum Hausbrand. Der Gebäudeversicherer kürzt daraufhin die Leistung um 30 Prozent. Der Vorwurf: grobe Fahrlässigkeit. Wie das Landgericht München entschied.