Vom Versicherer ermittelter höherer Restwert ist bei Weiternutzung des Fahrzeuges nicht anzurechnen
Nutzt der Geschädigte sein Fahrzeug nach einem Totalschaden weiter, so ist ihm lediglich der in dem von ihm eingeholten Sachverständigengutachten festgehaltene, auf dem regionalen Markt ermittelte Restwert anzurechnen. Ein vom Versicherer eingeholtes ...