Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
Bereits seit dem 1.1.2010 sind die Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung (nachfolgend nur Beiträge zur Basisabsicherung) in unbegrenzter Höhe als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Außerdem wurde in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG geregelt ...