Zukunft in der PKV: Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft nach § 204VVG – Chancen für Versicherungsvermittler und Makler
Mehr als 2,5 Mio. Bundesbürger, die
Mehrzahl davon vermögend und gut verdienend, sind seit mehr als 5
Jahren über eine private Krankenvollversicherung abgesichert. Die
meisten davon stellen besorgt fest, dass ihre PKV-Beiträge
exorbitant steigen und fragen sich, wie sie solche Steigerungen in
Zukunft finanzieren sollen.
Für Vermittler und Makler ergibt sich
dadurch nicht nur eine Beratungspflicht sondern zugleich die gute
Möglichkeit eines Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft nach
§204VVG.
Diese Beratungsansätze führen zu
großem Geschäftspotential, denn neben massiven Beitragseinsparungen
von Teils mehr als 40% (bei gleichen Leistungen), ergeben sich
interessante Cross-Selling-Ansätze, da nach dem Tarifwechsel ein
monatlich unverplantes und unerwartetes Budget vorhanden ist, z.B.
für Pflegerentenversicherungen.
Doch die entscheidenden Punkte und Fehlerquellen liegen hier im Detail, denn immer wieder werden u.a. folgende Fehler gemacht:
-
Vereinbarung von unnötig hohen Selbstbehalten
-
Verminderung des Versicherungsschutzes
-
Zu schneller Verzicht auf Mehrleistungen
Weil Versicherungsvermittler und – Makler als Sachwalter des Kunden
entsprechende Aufklärungspflichten haben, zugleich jedoch keine
Rechtsberatung durchführen dürfen, entsteht eine Grauzone in
Sachen Haftung.
Fachkundigen Rat erhalten Sie deshalb in exklusiven und zudem kostenfreien PKV-Profi Webinaren.
Diese geben u.a. Antworten auf folgende Fragen:
* Was genau ist beim Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft nach
§204VVG zu beachten?
* Welche Risiken aber auch Chancen und Möglichkeiten bietet der §
204 VVG?
* Wie vermeide ich als Vermittler und Makler Haftungsfallen?
* Wie kann ich von den Änderungen als einer der ersten am Markt
profitieren?
Weitere Inhalte der Webinare:
- schnell und einfach neue Kunden
gewinnen
- Geschäftspotential bei Bestandkunden schaffen
-
aktive Empfehlungen erhalten
- Vorteile des Tarifwechsels (z.B.
Behalt der angesammelten Altersrückstellungen, keine
Gesundheitsprüfung)
Es stehen dabei folgende Webinartermine zur Auswahl:
Donnerstag, 02. August von 10.00 – 11.00 Uhr –
Anmeldung unter:
www.anmelden.org/pkv-optimierung
Donnerstag, 09. August von 10.00 – 11.00 Uhr –
Anmeldung unter:
www.anmelden.org/pkv-optimierung
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