Von den Regeln der Streupflicht eines Arbeitgebers
25.8.2015 – Schreibt die örtliche Satzung vor, dass Schnee- und Eisglätte bis um 7 Uhr zu beseitigen ist, so kann ein Arbeitgeber im Fall des Sturzes einer Beschäftigten unmittelbar vor dem Firmeneingang auch dann zur Verantwortung gezogen werd ...