Problem Arbeitszimmer und Hausratversicherung

Häusliche Arbeitszimmer sind nicht nur steuerlich relevant. Wer ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, sollte mit seiner Hausratversicherung kommunizieren, ob der Versicherungsschutz auch für ausschließlich gewerbliche Räume gilt.

Bei der Steuer ist es höchstrichterlich schon beschlossen, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich anerkannt wird, wenn der Raum nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dient. Eine Arbeitsecke oder gemischte Räume sind von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgenommen.

Bei der Hausratversicherung kann es bei dieser Konstellation jedoch Probleme geben. So sind in Hausratversicherungen nur Räume versichert, die privaten Wohnzwecken dienen. Räume – die aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit – nur beruflich oder gewerblich genutzt werden, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hierfür ist normalerweise der Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung nötig, welche relativ teuer sind.

Die Kommunikation mit der bestehenden Hausratversicherung sollte jedoch vor Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung erfolgen. In manchen Verträgen sind Arbeitszimmer – wenn auch nur teilweise – mitversichert.