BU: Muss man Lampenfieber angeben?

Kurioser Fall: Das OLG Dresden musste entscheiden, ob es eine Anzeigepflichtverletztung darstellt, wenn man bei den Gesundheitsfragen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angibt, wegen Lampenfiebers ärztlich behandelt worden zu sein.

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