Die Krankenhausreform - eine unendliche Geschichte

Lauterbach strebte einen Konsens mit den Ländern an, der ein zustimmungsfähiges Gesetz beinhaltet. Die Verhandlungen gestalten sich jedoch schwierig, insbesondere nachdem die Bundesländer das Krankenhaustransparenzgesetz im Bundesrat blockierten und den Vermittlungsausschuss anriefen.

„Die Krankenhausreform ist nötiger denn je.“

Prof. Karl Lauterbach
Bundesgesundheitsminister

Nach langen Verhandlungen hatten Bund und Länder Mitte letzten Jahres Eckpunkte für eine Krankenhausreform in Deutschland vereinbart. Der wirtschaftliche Druck auf die Krankenhäuser soll durch die Reform verringert werden. Dazu wird die bisherige Fallpauschalenvergütung durch eine Vorhaltevergütung von bis zu 60 Prozent ergänzt. Krankenhäuser sollten sich auf ihre Stärken konzentrieren und Patienten nur dann aufnehmen, wenn sie adäquat behandelt werden können. Die Zahl der Krankenhäuser sollte reduziert werden, während die Einrichtung von Gesundheitszentren für einfache Eingriffe und ambulante Operationen von Vorteil wäre. Lauterbach sagte den kleinen Kliniken auf dem Land eine Bestandsgarantie zu und wies auf das Problem des Mangels an Ärzten und Pflegekräften hin. In den kommenden Jahren würde sich dieser Fachkräftemangel noch verschärfen, da die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Es ist davon auszugehen, dass mit zunehmendem Personalmangel die Standards für Neueinstellungen sinken werden. Keine guten Aussichten.

Der Reformprozess stieß auf Widerstand der Länder, nach Kompromissen stimmten jedoch die meisten zu. Die Regelung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, es kann jedoch noch mehrere Jahre dauern, bis die Regelung in vollem Umfang umgesetzt ist. In der Zwischenzeit könnten viele Krankenhäuser insolvent werden. Auch die Finanzierung ist vollkommen unklar, da der Bund keine konkreten finanziellen Zusagen gemacht hat und die Länder die Investitionskosten nicht übernehmen wollen.

Das rief den PKV-Verband auf den Plan. Der gab ein Gutachten in Auftrag, das erhebliche Risiken und Fehlanreize der Reformpläne aufzeigt. Insbesondere die Einführung von Vorhaltebudgets könnte zu einer Reduktion der Leistungsmenge, Unterversorgung und wirtschaftlichen Fehloptimierungen führen. Diese Budgets sollen 60 Prozent der Gesamtvergütung abdecken und Leistungen nicht nach tatsächlich erbrachten Behandlungen, sondern nach der Verfügbarkeit von Personal und Technik vergüten. Zudem wird kritisiert, dass die Reform die Probleme der unzureichenden Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer nicht adressiert und die zugesagte Kostenneutralität unrealistisch erscheint. Experten fordern eine leistungsbezogene, bürokratiearme Ausgestaltung der Vorhaltebudgets und eine vorsichtige Implementierung, um die Risiken von Fehlanreizen zu minimieren.

Lauterbachs Entscheidung, das Gesetz ohne formelle Zustimmung des Bundesrats durchzusetzen, wurde von den Ländern kritisiert. Diese befürchten, dass ihre Fähigkeiten in der Krankenhausplanung durch die Reform eingeschränkt werden könnten.  Die Krankenhausreform wackelt, obwohl ihre Notwendigkeit unbestritten ist. Der Weg dorthin ist jedoch geprägt von politischen Differenzen, der neuen Normalität in der Politik. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die beteiligten Akteure einen Konsens finden, der am Ende wirklich die Versorgung verbessert.