GDV macht Druck bei Kleinanlegerstrategie

Die Versicherungswirtschaft begrüßt die Abstimmungsergebnisse zur EU-Kleinanlegerstrategie im Europäischen Parlament. „Die Entscheidungen des Wirtschafts- und Währungsausschusses zeigen in die richtige Richtung“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Sie tragen dazu bei, dass Privatanleger die Kapitalmärkte besser einschätzen und nutzen können. Wir unterstützen insbesondere den Vorschlag des Ausschusses, dass es im Vertrieb von Finanzanlageprodukten weiterhin unterschiedliche Vergütungssysteme geben soll.“

GDV: Die Kleinanlegerstrategie ist ein wichtiger Pfeiler der Kapitalmarktunion und kann nicht noch jahrelang warten.

Mit der Kleinanlegerstrategie will die EU-Kommission erreichen, dass mehr Sparer als bisher von den Gewinnen an den Kapitalmärkten profitieren. Konkret geht es um die Frage, wie der Zugang für Privatanleger erleichtert werden kann. Gleichzeitig soll der Schutz der Verbraucher verbessert werden. Entsprechende Vorschläge hatte die EU-Kommission im Mai 2023 vorgelegt. 

Am Mittwochabend hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments über seinen Bericht zur Kleinanlegerstrategie abgestimmt. Unter anderem schlagen die Ausschussmitglieder vor, das Nebeneinander verschiedener Vergütungssysteme beim Vertrieb von Anlageprodukten weitgehend beizubehalten, also auch den Provisionsvertrieb. 

„Es ist wichtig, dass der Ausschuss noch vor den Wahlen zum Europaparlament im Juni eine Position gefunden hat“, so Asmussen. „Die Kleinanlegerstrategie ist ein wichtiger Pfeiler der Kapitalmarktunion und kann nicht noch jahrelang warten.“  

Die Ausschussabgeordneten diskutierten auch darüber, wie sichergestellt werden kann, dass Anlageprodukte den Kunden immer nutzen. „Wir haben stets gesagt, dass unsere Produkte ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis bieten müssen“, sagt Asmussen. „Mit den Vorschlägen des Wirtschafts- und Währungsausschusses würden die Aufseher in die Lage versetzt, schwarze Schafe zu identifizieren und zu sanktionieren.“ 

Wenn EU-Parlament und Rat ihre Verhandlungspositionen verabschiedet haben, können die Verhandlungen zwischen den europäischen Institutionen beginnen. Erst am Ende dieses sogenannten Trilogs wird der neue Rechtsrahmen für das Angebot und den Vertrieb von Finanzanlageprodukten für Verbraucher feststehen. „Wir unterstützen das Ziel der Kleinanlegerstrategie ausdrücklich und werden unsere Expertise und die Praxiserfahrungen der Versicherungsunternehmen in die Debatte einbringen“, sagt Asmussen.