Auch eine "erschlichene" Krankschreibung muss angegeben werden
Im Arbeitsleben kommt es durchaus häufiger vor, dass der Arbeitnehmer eine eigentlich belanglose Bagatellerkrankung zum Anlass nimmt, sich für eine gewisse Zeitspanne krankschreiben zu lassen. So kann er sich unliebsamen Arbeiten entziehen, die letzt ...