Bundesgerichtshof lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweis teilweise zu

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden.

Handelsblatt aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen