Versicherung darf Leistung an Durchleuchten der Krankengeschichte knüpfen
Die korrekte Beantwortung von Gesundheitsfragen ist für den Versicherungsschutz existenziell. Selbst ohne konkreten Verdacht auf eine nicht erwähnte Vorerkrankung dürfen Versicherungen in der Krankheitsgeschichte ihrer Kunden wühlen. Wer das nicht zu ...