Courtageverzicht schützt nicht vor Pflichten und Haftung
Versicherungsmakler dürfen die vertraglich übernommene Verwaltung und Betreuung von Versicherungsverträgen nicht durch eine Klausel in den AGB aushebeln. Ebenso darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Die Weitergabe von Provisionen ist dagegen ...