AGG-Versicherungen - Definition

Das am 18.8.2006 in Deutschland in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien zur Verhinderung von Diskriminierung. Spätestens seit diesem Zeitpunkt muss sich jedes Unternehmen nicht nur mit den aus dem AGG resultierenden organisatorischen Fragen, sondern auch mit der Absicherung möglicher Schadenersatzansprüche nach dem neuen Gesetz auseinandersetzen.

Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu unterschiedliche Deckungskonzepte an. Zum einen sind es reine Haftpflichtversicherungen, die entweder eigenständig konzipiert oder als Ergänzung der D&O-Versicherung zur Verfügung gestellt werden, und zum anderen sind es reine Rechtsschutzversicherungen entweder als eigenständiges Bedingungswerk oder als Ergänzung der Firmenrechtsschutzversicherung.

Grundlage der Darstellung der Haftpflichtversicherung ist im Wesentlichen das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) im April 2007 veröffentlichte Verbands-Modell, das sich auf "Allgemeine Bedingungen zur Haftpflichtversicherung von Ansprüchen aus Benachteiligungen - AVB-Benachteiligungen" stützt. Abweichende Regelungen in den individuellen Bedingungen einzelner Versicherer werden berücksichtigt.

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