BAV bei geringfügig Beschäftigten - diese Gestaltungen sind möglich und sinnvoll

Geringfügig entlohnte Beschäftigte oder Minijobber können aufgrund des geringen Einkommens kaum private Eigenvorsorge fürs Alter betreiben. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind minimal.

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