Tariftreuegesetz ist am 1. Mai in Kraft getreten

Das Bundestariftreuegesetz ist am 1. Mai 2026 in Kraft getreten. Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, müssen ihren Arbeitnehmern fortan tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren.

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