Bei Hilfeleistung selbst verletzt: Wer für die Folgen haftet

Nach einem Auffahrunfall zweier Pkw hielt die Lenkerin eines Motorrollers an, um Erste Hilfe zu leisten. Beim Abstellen ihres Rollers verletzte sie sich in der Hektik. Dies sei dem Betrieb des unfallverursachenden Kfz zuzurechnen.

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