Oberklasse fahren, Kleinwagen versteuern

Die Bundesregierung hat den Umweltbonus für Elektroautos Ende 2023 vorzeitig abgeschafft, der Absatz von E-Autos ist seitdem nahezu zum Erliegen gekommen. Nun sollen neue steuerliche Anreize die Elektromobilität wiederbeleben und gewerbliche Kunden in die Autohäuser locken.

Durch die Anpassung des geldwerten Vorteils um 0,25 Prozent wird ein E-Auto mit einem Bruttolistenpreis von 90.000 Euro privat beispielsweise wie ein Kleinwagen mit Verbrennungsmotor für 22.500 Euro versteuert.

Diese Steuervorteile sind beschlossen:

  • Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen bis 95.000 Euro
    Wer einen Dienstwagen auch privat nutzt, versteuert ihn normalerweise mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises. Für Elektroautos werden jedoch nur 0,25 Prozent fällig - bisher galt das nur für Fahrzeuge bis 70.000 Euro. Ab Juli 2024 wird die Grenze auf 95.000 Euro Bruttolistenpreis angehoben.
  • Sonderabschreibung für Elektro-Dienstwagen
    Unternehmen können vollelektrische Firmenwagen ab Juli 2024 schneller abschreiben: Im ersten Jahr 40 Prozent, danach gestaffelt bis zum 6. Jahr. Das schafft finanzielle Flexibilität bis 2028.

Quellen: Audi, BMWGenesis, Mercedes, Electrive, InsideEVs

 

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