Bei Einbruch im Zweifel für den Hausratversicherten

Wird in ein Haus oder eine Wohnung eingebrochen, müssen die Spuren nicht zwangsläufig genau zusammenpassen. Es reicht grundsätzlich aus, dass etwas geklaut wurde und dass überhaupt Einbruchspuren vorhanden sind. Das stellte der BGH fest.

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