Cyberversicherung: Nachlässigkeit bei Risikofragen geht nach hinten los

Ein Holzgroßhändler verlangt nach einem Hackerangriff Leistungen aus seiner Cyber-Versicherung, doch die falsche Beantwortung der Risikofragen führt zur Anfechtung des Vertrages. Das OLG Schleswig weist die Klage ab und bejaht Arglist.

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