Ein Unternehmen mit dem Winterdienst zu beauftragen, reicht nicht
Reicht es aus, wenn ein Grundstücksbesitzer ein Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragt hat? Was passieren muss, wenn die Firma ihrer Verpflichtung erkennbar nicht rechtzeitig nachkommt. geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor (15 O 16 ...