Versicherer empfiehlt Reiserücktritt und verweigert die Leistung

Bietet ein Reiserücktrittskostenversicherer seinen Kunden als besonderen Service eine medizinische Stornoberatung an, ist er an die Angaben der Berater gebunden. Dies hat das Amtsgericht München in einem veröffentlichten Urteil entschieden.

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