Wohngebäudeversicherung: Schwammklausel gilt auch für Folgeschäden

Ein Urteil zur Wohngebäudeversicherung zeigt: auch, wenn ein Schwammschaden ein Folgeschaden ist, greift die Ausschlussklausel der Wohngebäude-Versicherungsbedingungen. Versicherungsbote stellt des Urteil des Oberlandesgerichts Köln vor.

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