Wann die Rückholaktion einer Krankenkasse gegen Wettbewerbsrecht verstößt

Ein Beschluss des Landessozialgerichts München zeigt, welche Grenzen gesetzlichen Krankenversicherern bei der sogenannten Kündigerrückholung auferlegt sind. Sonderzahlungen sind demnach abmahnfähig.

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