Relevant für 34f-Vermittler: FinVermV geändert

Zum 1. Januar trat die "Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung und Bürokratie", kurz Bürokratieentlastungsverordnung genannt, in Kraft. Einige Punkte betreffen auch gewerbliche Finanzberater.

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