Arbeitnehmerhaftung bei Schäden am Arbeitsplatz

Weil eine Kassiererin einen Schaden von 3.500 Euro verursacht hatte, sollte sie dafür einstehen. Eine Arbeitnehmerhaftung lehnte das LAG Düsseldorf jedoch ab - mangels grober Fahrlässigkeit. Wann allgemein Mitarbeiter für Schäden am Arbeitsplatz ...

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