BU-Versicherung: Sind temporäre Beschwerden anzugeben?

Müssen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auch vermeintlich vorübergehende Beschwerden angegeben werden? Das Landgericht Nürnberg-Fürth sorgt mit einem Urteil vom 16.07.2021 - 11 O 4279/20 für Klarheit.

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