Herausforderungen bei der Meldepflicht

| Am 26.6.17 traten die Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) in Kraft, mit der das "Transparenzregister" geschaffen wurde. Bereits zum 1.10.17 mussten rechtsfähige und Treuhandstiftungen sog. "wirtschaftlich Berechtigte" melden.

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