Kapitalabfindungen und Sofortrenten sind beitragspflichtig in der GKV

Kapitalabfindung und Sofortrente aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung sind beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

AssCompact aufrufen
Anzeige

Aktuell im Gespräch

Podcasts

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen