Kein Schadensersatzanspruch bei fingiertem Autounfall und Indizien für Manipulation
Wird ein Unfall verabredet und einen entsprechenden Schaden provoziert, besteht kein Anspruch gegen des Schädiger und damit auch kein Direktanspruch gem. § 115 I 1 Nr. 1 VVG gegen dessen Haftpflichtversicherer. Durch die Unfallabsprache fehlt es an d ...