Kein Versorgungsausgleich bei Geringfügigkeit

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ist obligatorisch. Unklarheiten bestehen in der Rechtsprechung hinsichtlich der Geringfügigkeitsgrenze, ab der die Durchführung nicht lohnt.

Haufe aufrufen
Anzeige

Aktuell im Gespräch

Podcasts

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen