LV-Widerruf: Rückabwicklung auch 4 Jahre nach Vertragsende möglich
Ist der Widerruf einer Lebensversicherung vier Jahre nach deren Vertragsablauf als rechtsmissbräuchlich einzustufen? Auf jeden Fall ist die Sachlage nicht so klar, wie es sich das OLG Koblenz gewünscht hat. Am Ende kam sogar der EuGH ins Spiel.