Lebensversicherung: Widerrufsrecht greift trotz fehler­hafter Belehrung nicht

Wenn die gezahlten Beiträge den Rückkaufswert übersteigen, setzen Lebensversicherte auf das Widerrufsrecht. Doch wie der BGH entschied, führt nicht jede fehlerhafte Formulierung zur Rückabwicklung. Ein Fall für unser Experten-Duo.

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