Nebenbeschäftigungen von Beamten richtig beurteilen

Beamte sind in ihrer Funktion keine Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung. Dies ermöglicht ihnen in beitragsrechtlicher Hinsicht Vorteile bei der Ausübung einer Nebenbeschäftigung. Auch die Arbeitgeber profitieren hiervon.

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