Probleme zum Jahreswechsel bei freiwillig versicherten Selbstzahlern

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden bei Selbstzahlern am 15. des Folgemonats fällig. Das kann sich zum Jahreswechsel in bestimmten Fällen negativ auf den Sonderausgabenabzug auswirken.

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