Rückforderungsansprüche in der PKV unterliegen Verjährungsfrist

Rückforderungsansprüche nach einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung (PKV) unterliegen einer Verjährungsfrist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden. Das Gericht wies damit die Klage eines Versicherten zurück.

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