Rechnungen über nicht erbrachte Leistungen

Eine abgerechnete, aber tatsächlich nicht erbrachte Leistung berechtigt den Rechnungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug und nicht zum Betriebsausgabenabzug. Es gibt kein Korrespondenzprinzip, wonach die Besteuerung beim Empfänger der Zahlung mit derj ...

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