Sind Sie fit für die Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenvermittler?

Um Fonds vermitteln zu dürfen, ist seit Anfang 2013 eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung Pflicht. Wer keine einschlägige Qualifikation vorweisen kann, muss eine IHK-Prüfung ablegen. Testen Sie ihr Wissen.

FONDS professionell aufrufen

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