Werkstudentenprivileg gilt nicht zwischen Bachelor- und Masterstudium
Wer Studenten beschäftigt, wendet die besonderen Regelungen des Werkstudentenprivilegs an, nach dem nur Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Allerdings sollten Arbeitgeber die Lücke zwischen dem Bachelor- und Masterstudiengang beachten, in der ...