Werkstudentenprivileg gilt nicht zwischen Bachelor- und Masterstudium

Wer Studenten beschäftigt, wendet die besonderen Regelungen des Werkstudentenprivilegs an, nach dem nur Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Allerdings sollten Arbeitgeber die Lücke zwischen dem Bachelor- und Masterstudiengang beachten, in der ...

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