Sonderkonditionen für Anwälte: Rahmenvertrag zwischen Deutscher Anwaltverein und HDI

Vermögensschäden durch die anwaltliche Tätigkeit müssen abgesichert sein. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VH) ist deshalb für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt eine Pflichtversicherung.

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