Cum-Ex-Kronzeuge kommt um Gefängnisstrafe herum

Der ehemalige Staranwalt Kai-Uwe Steck wurde im Cum-Ex-Prozess schuldig gesprochen. Ins Gefängnis muss Steck dennoch nicht – trotz eines Steuerschadens von fast 500 Mio. Euro.

manager-magazin aufrufen
Anzeige

Aktuell im Gespräch

Finanzen - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Finanzen - Meistgelesen